Sofort wenn die ursprünglichen Zähne herausgenommen werden muss man bewerten, ob ein angemessener Zahnersatz
notwendig ist, beziehungsweise ob man mit der existenten Zahnlücke
leben kann. Ist die Wahl ein Implantat, so muss der Betroffene unter
Hinzuziehung einer zahnärztlichen Beratung oder der Abschätzung der
diesbezüglichen Unkosten bewerten, welcher künstlicher Ersatz in Frage
kommt. Zahllose Betroffenen entscheiden sich für Zahnimplantate. Bei
dieser Form des Zahnersatzes ist zuvor ein Operationseingriff
notwendig. Dabei wird das Zahnfleisch zuvor mit einem Skalpell
aufgemacht und im Anschluss wird ein Implantatgewinde in den Knochen
gefräst. In ein solches profilierte Einkerbungsgewinde wird im
Anschluss der vorbereitete Zahnhals festmacht. Der verarbeitete Bolzen
besteht aus Titan, auf den später der Restzahn aufgesetzt wird. Der
operative Eingriff wird mit örtlicher Betäubung vollzogen und man
sollte zuvor zwei Monate mit dem Aufbau des Kronenaufbaus warten. Damit
gesundet der Knochen und der vorbereitete Zahnhals kann problemlos
befestigt werden. Ein Stifteinbau bringt analog zu den herkömmlichen
Methoden, wie z.B. feste oder abtrennbare Kunstzähne, drei bedeutende
Privilegien. Der wesentlichste gute Punkt ist der feste Halt des
Implantats, der fast genauso haltbar ist, wie der von echten Zähnen.
Weiterhin bewahren die Titanstifte vor Knochenveränderungen im
Unterkiefer, was für viele Sachkenner der wesentlichste gute Punkt ist.
Und letztendlich brauchen bei Kunstzahnimplantaten die gesunden
Nachbarzähne nicht abgeschliffen werden. Ein Nachteile von
Kunstzahnimplantaten als Ersatz ist, dass ein Operationseingriff
vorgenommen werden muss und das Risko da ist, dass der Kiefer der
vorbereitete Zahnhals nicht akzeptiert und am Ende abstößt. Dieser
Punkt kann jedoch nur in weniger als vier Prozent auftreten. Ein
zusätzlicher Nachteil sind die zu zahlenden Zahnersatz Kosten
. Die Kasse zahlt lediglich den Zuschuss für eine normale
Behandlungsweise. Wenn man keine ergänzende Versicherung im
Versicherungsvertrag hat, so muss man die Unkosten zwangsläufig
übernehmen, die pro Implantat annähernd 2.000 EUR betragen.



